Rürup-Rente (Basis-Rente)
Einfach und attraktiv – das ist die Concordia Basis-Rente (unsere Version der „Rürup-Rente“). Nutzen Sie die staatliche Förderung! Optimal für Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Angestellte mit hohem Einkommen. Die Rürup-Rente bietet seit dem Jahr 2005 für jeden Bürger die Möglichkeit des steuerbegünstigten Aufbaus einer Altersvorsorge. Anders als bei der Riester-Förderung ist hier die Förderung nicht auf bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Arbeitnehmer, beschränkt.
Der Basis-Rente liegt eine aufgeschobene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung zu Grunde. Auf Grund der staatlichen Förderung sind jedoch einige Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsgestaltung zu beachten. So ist zum Beispiel das Kapitalwahlrecht von vornherein ausgeschlossen. Außerdem erfolgt die erste Rentenzahlung bei Basis-Renten gundsätzlich frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres.
Die Basis-Rente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet für den Kunden, dass die Besteuerung in die Rentenbezugszeit verschoben wird. Diese Verschiebung bringt viele Vorteile mit sich:
- In der Erwerbsphase stehen dem Kunden mehr finanzielle Mittel zur Verfügung (direkte Steuerersparnis über Sonderausgabenabzug).
- Die Einkünfte in der Rentenphase sind meist geringer. Die Besteuerung der Basis-Rente erfolgt damit zu einem Zeitpunkt in dem der Kunde einem relativ geringen individuellen Steuersatz unterliegt.
- Liegt der Rentenzalungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) vor dem Jahr 2040 wird die ausgezahlte Basis-Rente nur zum Teil der Besteuerung unterworfen. Bei Renteneintritt ab dem Jahr 2040 beträgt der zu versteuernde Anteil der Rente 100 %.
Steuern sparen
Staatlich gefördert wird die Basis-Rente in der Einkommensteuererklärung über den neu geregelten Sonderausgabenabzug. In dessen Rahmen können die Beiträge (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Der absetzbare Anteil der Beitragszahlung zur Basis-Rente beträgt im Jahr 2016 82 % und steigt in den kommenden Jahren jährlich um 2 %-Punkte an und liegt seit dem 01.01.2023 bei 100%. Die Abzugsmöglichkeit gilt ab dem ersten Beitragseuro. Um einen steuerlichen Vorteil nutzen zu können, sind somit keine Mindestbeitragszahlungen erforderlich. Maximal können pro Jahr 26.528 € bei Ledigen bzw. das Doppelte hiervon bei Ehepaaren (wenn steuerlich gemeinsam veranlagt) aufgewandt werden (Stand 01.2023).