Riester-Rente (Förder-Rente)
Sie brauchen eine sichere Altersversorgung. Damit Sie später auf nichts verzichten müssen. Die Bundesregierung senkt schrittweise das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung und fördert im Gegenzug mit dem Altersvermögensgesetz seit Januar 2002 die private Altersvorsorge.

Das gibt Ihnen der Staat dazu
Für Sie selbst und Ihren Ehepartner die Grundzulage: 175 €
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind die Kinderzulage: 185 €
- Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden: 300 €
- Berufseinsteigerbonus z.B. für Azubis oder Berufsanfänger: 200 €
- Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4% vom Vorjahres-Bruttoeinkommen
- Der Optimalbeitrag für die höchstmögliche Förderung an Zulagen und Steuervorteilen 2.100 €
Wie bekommen Sie die höchstmögliche steuerliche Förderung?
Der komplette Beitrag für die Förder-Rente wird als Sonderausgabe steuerlich anerkannt und reduziert damit das zu versteuernde Einkommen. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer als die gezahlte Zulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung erstattet. Bis zu einer Grenze von 2.100 € im Jahr (optimaler Beitrag) können Sie Beiträge und Zulagen geltend machen.
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss eines nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) geförderten Vertrags. Der Staat hat eine Reihe von Anforderungen für diese Verträge festgelegt. Nur ein Produkt, das alle Anforderungen erfüllt, bekommt ein Zertifikat. Alle von uns angebotenen Produkte sind zertifiziert!

Sie können auf Ihre Gehaltsentwicklung reagieren und die Förderstufen voll ausnutzen. Sondereinzahlungen sind bis zum Höchstbeitrag jederzeit möglich.
Neben einer lebenslangen Rente können Sie frühestens ab dem 62. Lebensjahr bis zu 30 % des Kapitals auf einen Schlag ausgezahlt bekommen.
Durch die Rentengarantiezeit bietet die Concordia Förder-Rente auch diese Möglichkeit
Bevollmächtigen Sie uns, die Zulagen für Sie zu beantragen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Wenn Sie im Rentenalter im Ausland leben, überweisen wir Ihnen Ihre Förder-Rente dorthin.
Die Förderungen der „Riester-Rente“ können alle in Anspruch nehmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamte und die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst. Aber auch zum Beispiel die Ehepartner von Förderberechtigten profitieren davon, selbst wenn sie kein eigenes Einkommen haben.