Riester-Rente (Förder-Rente)
Sie brauchen eine sichere Altersversorgung. Damit Sie später auf nichts verzichten müssen. Die Bundesregierung senkt schrittweise das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung und fördert im Gegenzug mit dem Altersvermögensgesetz seit Januar 2002 die private Altersvorsorge.

Das gibt Ihnen der Staat dazu
Wie bekommen Sie die höchstmögliche steuerliche Förderung?
Der komplette Beitrag für die Förder-Rente wird als Sonderausgabe steuerlich anerkannt und reduziert damit das zu versteuernde Einkommen. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer als die gezahlte Zulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung erstattet. Bis zu einer Grenze von 2.100 € im Jahr (optimaler Beitrag) können Sie Beiträge und Zulagen geltend machen.
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss eines nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) geförderten Vertrags. Der Staat hat eine Reihe von Anforderungen für diese Verträge festgelegt. Nur ein Produkt, das alle Anforderungen erfüllt, bekommt ein Zertifikat. Alle von uns angebotenen Produkte sind zertifiziert!
Trotz des Rückzuges einiger Anbieter aus dieser Art der geförderten Altersvorsorge für Neuabschlüsse, bieten wir nach erfolgter und positiv im Ergebnis verlaufender Analyse Ihrer Versorgungssituation passende Verträge unserer weiteren Partnerunternehmen aus dem Vorsorgebereich an.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bzgl. der Förder-/Riesterrenten-Produkte der „Concordia I oeco Lebensversicherung AG“ nur noch für bereits dort bestehende Verträge eine Beratung anbieten können.
Die Förderungen der "Riester-Rente" können alle in Anspruch nehmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamte und die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst. Aber auch zum Beispiel die Ehepartner von Förderberechtigten profitieren davon, selbst wenn sie kein eigenes Einkommen haben.