Vereine
Als Verein sind Sie und Ihre Mitglieder mit den Basisabsicherungen über Ihren jeweiligen Landes- oder Bundesverband über freiwillige oder Pflichtbeiträge versichert.
Was passiert jedoch, wenn ein ehrenamtliches Organ im Zuge seiner Tätigkeiten einen Schaden verursacht, welcher über die o.g. Basisabsicherungen nicht versichert ist (z.B. Vermögensschaden- und D&O-Versicherungen)? Es würde dem ehrenamtlichen Charakter einer solchen Tätigkeit widersprechen, wenn man hierfür auch noch bestraft werden würde. Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Absicherung hierhingehend dar und entwickeln ein für Ihre Belange sinnvolles- und risikogerechtes Konzept.
Weitere Risiken stellen sich im Vereinsvermögen dar. Die durch – teilweise über Jahrzehnte – Mitgliedsbeiträge finanzierten Vereinsstätten, deren Einrichtungen und Fuhrparks welche sich sogar teilweise noch in der Tilgungsphase befinden sollten ebenfalls versichert sein. Ein Verlust dieser würde den Vereinszweck nehmen und im schlimmsten Fall die persönliche Haftung der zuständigen Vereinsorgane in Betracht kommen lassen.
Selbstverständlich bieten wir auch für die vereinszugehörigen Gastronomien den geeigneten Versicherungsschutz in Abstimmung mit den weiter bestehenden Versicherungen.