Gruppenunfallversicherung
Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit: Überall kann sich ein Unfall ereignen, der schwer wiegende Folgen hat. Mit der Unfallversicherung bieten Sie Ihren Arbeitnehmern rund um die Uhr und überall auf der Welt Schutz für:
- Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes
- Berufsunfälle mit oder ohne Weg
Neben der Invaliditätsleistung bietet die Concordia u. a. eine monatliche Unfallrente, Übergangsleistung, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Bergungskosten und eine Kurbeihilfe.
Die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Selbstverständlich können auch Sie sich als Arbeitgeber über die Gruppenunfallversicherung steuerlich begünstigt absichern.
Und im Ausland
Wenn Mitarbeiter vorübergehend im Ausland tätig sind, ist der Arbeitgeber im Krankheitsfall gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet. Bei Aufenthalten bis zu 6 Wochen (Verlängerung bis zu einem Jahr möglich) bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung Schutz für
- alle notwendigen Kosten für Heilbehandlungen einschließlich Krankenhausaufenthalt
- die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
- im Todesfall die Überführungskosten bzw. Bestattungskosten