Unfallversicherung
Ein Unfall? Das kann mir doch nicht passieren!
Eins ist sicher, ein Unfall kann jedem passieren. Manchmal sind es nur Brüche oder Verletzungen, die früher oder später heilen. Oft kommt es aber schlimmer und die Unfallfolgen können Ihr Leben gänzlich verändern.
Was ist wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Wenn Sie auf die Unterstützung Ihrer Familie angewiesen sind? Wie so häufig im Leben stellt sich die Frage: Woher kommen dann die finanziellen Mittel? Wie soll es jetzt weitergehen?
Wer vor dem Unfallrisiko die Augen verschließt oder meint, ihm könnte das nicht passieren, vergisst, dass jährlich vielen hunderttausend Menschen ein Unfall passiert. Über das, was man sich bis dahin nicht vorstellen konnte, redet plötzlich die ganze Nachbarschaft. „Was macht die arme Familie jetzt, sind die Kinder versorgt?“ Alle 6 Sekunden ereignet sich allein im privaten Bereich ein Unfall. Die Urschen sind oft banal: ein Ausrutscher im Bad, ein kleines Missgeschick im Haushalt, beim Sport oder in der Freizeit. Was ist, wenn aus einem kleinen „Fehltritt“ ein folgenschwerer Unfall wird?
Mit welcher finanziellen Hilfe können Sie rechnen, wenn Ihnen ein Unfall passiert?
Wichtig: In der gesamten Freizeit – ob zu Hause, bei Sport und Spiel oder im Urlaub – besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg sind sie gesetzlich unfallversichert. Wenn Ihnen in dieser Zeit etwas passiert, übernimmt der gesetzliche Träger Krankenhaus- und Rehabilitationskosten. Erst bei bleibender Invalidität über 20 % zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine monatliche Rente. Diese Rente reicht aber im Ernstfall nicht aus. Selbstständige, Ruheständler und Hausfrauen haben überhaupt keinen gesetzlichen Unfallschutz. Privater Unfallschutz ist deshalb unerlässlich.
Das bietet Ihnen der Unfallschutz
- Einkommensverluste ausgleichen
- Hilfsmittel finanzieren, die zu einer schnelleren Genesung beitragen
- Eine Umschulung bezahlen, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
- Umbauen an Fahrzeugen und in der Wohnung finanzieren, wenn dieses durch eine körperliche Behinderung notwendig ist
- Ein Kuraufenthalt angenehmer gestalten
- Hohe Nebenkosten eines Krankenhausaufenthaltes bestreiten
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Hier finden Sie weitere Leistungen und unsere Deckungsvarianten als übersichtliche Tabelle:
Leistungsübersicht
Zusätzliche Leistungen des Deckungsumfanges Sorglos
- Familienvorsorge
Bis zu 6 Monate leistet die Concordia im Zuge der Familienvorsorge - Mitwirkungsanteil
Verzicht durch die Concordia auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils - Sofortleistungen bei Schwerverletzungen
Unabhängig von der Höhe der Übergangsleistung mit € 10.000,- durch die Concordia gedeckt - Gipsgeld
Unabhängig vom Krankenhaustagegeld mit € 200,- durch die Concordia gedeckt - Zahnersatz
Die Concordia übernimmt den Zahnersatz für alle Zähne (nicht nur Schneide- und Eckzähne) im Zuge der Mitversicherung von kosmetischen Operationen bis € 2.500,- - Schulausfallgeld
Ist ein Unfall-Krankenhaustagegeld eingeschlossen, zahlt die Concordia ab dem 15. Tag ein Schulausfallgeld - Lohnausfall der Selbstständigen
Für die ärztliche Untersuchung aufgrund eines Unfalls werden Lohnausfallkosten bis € 600,- ohne Nachweis bei Selbstständigen von der Concordia übernommen - Produktverbesserungsgarantie
Beitragsneutral und optional auf Kundenwunsch möglich
Unfallschutz 60Plus
Privater Unfallschutz ist auch im Alter unverzichtbar
- dass die alltägliche Hausarbeit durch qualifizierte Hilfe übernommen wird und sich jemand um Sie kümmert
- hohe Nebenkosten eines Krankenhausaufenthaltes zu bestreiten
- Hilfsmittel zu finanzieren, die zu einer schnellen Genesung beitragen
- Umbauten an Fahrzeugen und in der Wohnung zu finanzieren, wenn dieses durch eine körperliche Behinderung notwendig ist
- einen Kuraufenthalt angenehmer zu gestalten
- Dies gilt unabhängig von Leistungen aus anderen Versicherungen
Der Concordia Unfallschutz 60Plus gibt Ihnen die Möglichkeit, die Höhe der Leistungen individuell zu wählen.
Zusätzliche Leistungen in der Kinderunfallversicherung Basis-Plus
- Rooming-in
Sie müssen Ihr Kind nicht im Krankenhaus allein lassen. Die Concordia zahlt die Übernachtung - Vergiftungen (auch durch Lebensmittel)
Sind bis zum 14. Lebensjahr mitversichert - Infektionen
Mitversichert sind ebenfalls die bleibenden Folgen durch Infektionen zum Beispiel durch Zeckenstiche oder Insektenstiche - Beitragsübernahme
Die Concordia übernimmt den Beitrag für die Unfallversicherung bis zur Volljährigkeit, wenn der Versicherungsnehmer stirbt und bei Vertragsabschluss noch nicht 45 Jahre alt war. - Schulausfallgeld
Ist ein Unfall-Krankenhaustagegeld eingeschlossen, zahlt die Concordia ab dem 15. Tag ein Schulausfallgeld - Gipsgeld
Ist ein Unfall-Krankenhaustagegeld vereinbart, so zahlt die Concordia bei Frakturen (auch bei ambulanter Heilbehandlung) das 5fache Tagegeld als einmalige Zahlung.